Grundsätze

  1. Der Umgang mit Konflikten, Problemen und Beschwerden ist oft unangenehm. Es ist aber normal, dass es im Schulleben zu Konflikten oder Fehlern kommt. Beschwerden sind für alle Mitglieder der Schulgemeinde wichtige Rückmeldungen, die auch dazu dienen können, das schulische Miteinander zu verbessern und gegenseitiges Vertrauen zu stärken.
  2. Anliegen werden ernst genommen und möglichst zeitnah bearbeitet.
  3. Unstimmigkeiten werden zunächst auf der Ebene geklärt, auf der die Probleme ent­standen sind. Darüber hinaus können selbstverständlich weitere Ebenen unterstüt­zend mit einbezogen werden.
  4. Konflikte werden grundsätzlich im persönlichen Gespräch gelöst. E-Mails oder Briefe sind genauso wie soziale Netzwerke ungeeignet.
  5. Die Konfliktpartner*innen gehen in diesen schwierigen Situationen fair und wertschätzend miteinander um.
  6. Die Konfliktpartner*innen entscheiden, ob ein Gesprächsprotokoll angefertigt werden soll und durch wen.
  7. Anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet.

Die am Konflikt Beteiligten finden bei Bedarf Unterstützung bei Klassensprecher*innen, der SV, den Klassenleitungen, dem Lehrer*innenrat, den Klassen- oder Schulpflegs­chaftsvorsitzenden sowie beim Beratungsteam.

Die Schulleitung bearbeitet ein Anliegen oder eine Beschwerde erst dann, wenn der unten skizzierte Weg eingehalten wurde. Eine Ausnahme bilden schwerwiegende Vorwürfe von großer Trag­weite. Diese liegt z. B. bei strafrechtlicher Relevanz oder bei sehr kurzfristigem Klärungsbe­darf vor. In solchen Fällen greift sie unmittelbar ein. Ggf. wird auch die Schulaufsicht informiert.

Ablauf

Die Bearbeitung eines Problems erfolgt zunächst immer dort, wo es auftritt, also bei den Personen, die unmittelbar betroffen sind. Erst wenn das Problem so nicht gelöst werden kann, wird die nächste Ebene einbezogen:

Nach der Lösung

Es sollten immer Absprachen zum zukünftigen Umgang mit dem strittigen Problem getroffen werden. Dazu kann beispielsweise dieses Gesprächsprotokoll verwendet werden.