Allgemeine Informationen

E-Mails zum Eignungs- und Orientierungspraktikum schicken Sie bitte an die Adresse eop@niklas-luhmann-gymnasium.de. Das Niklas-Luhmann-Gymnasium erreichen Sie telefonisch über das Sekretariat.


Eignungs- und Orientierungspraktikum

Wir bieten jedes Schulhalbjahr etwa fünf Studierenden die Möglichkeit, an unserer Schule ihr Praktikum (Eignungs- und Orientierungspraktikum) zu absolvieren. Dabei legen wir größten Wert auf Eigenverantwortlichkeit, Selbstständigkeit und angemessene Umgangsformen wie Pünktlichkeit, Verlässlichkeit etc. Das Praktikum wird jedes Schulhalbjahr in zwei festen fünfwöchigen Blöcken angeboten. Für das 2. Halbjahr des Schuljahres 2024-2025 ist dies der Zeitraum vom 17.02.2025 bis zum 21.03.2025 (Zurzeit ist noch 1 Platz frei. Stand 08.10.2024). Für das 1. Halbjahr des Schuljahres 2025-2026 steht der Zeitraum noch nicht fest. Bewerbungen werden per Mail (eop@niklas-luhmann-gymnasium.de) entgegengenommen.

Fragen Sie ggf. kurz per Mail (eop@niklas-luhmann-gymnasium.de) an, ob tatsächlich noch ein Platz frei ist, bevor Sie sich die Arbeit mit Ihren Bewerbungsunterlagen machen. Bitte bewerben Sie sich schriftlich gern per Mail (eop@niklas-luhmann-gymnasium.de) oder auch per Brief. Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Unterlagen bei:

  • Bewerbungsschreiben: Bitte schildern Sie uns darin z. B. kurz:
    • Welche Art der Betreuung Sie sich vorstellen
    • und für welche Art von Praktikum Sie sich bewerben.
    • Ihre Fächer
    • etc.
  • kurzer Lebenslauf
    • Bitte sehen Sie davon ab, Ihren Unterlagen Zertifikate, Zeugnisse oder andere sensible Dokumente anzuhängen.
  • Detaillierte Unterlagen Ihrer Universität:
    • Wie viel müssen Sie unterrichten?
    • In welchem Fach/welchen Fächern müssen Sie unterrichten?
    • Gibt es einen oder mehrere Unterrichtsbesuche durch Angehörige der Universität?
    • Müssen Sie ein Projekt durchführen?
    • Wird eine Hausarbeit verlangt?
    • Welchen Umfang hat Ihre Präsenzzeit?
    • weitere Vorgaben der Universität
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • etc.

Bedenken Sie, dass Sie spätestens am ersten Tag Ihres Praktikums folgende Bescheinigungen vorlegen müssen, damit Sie das Praktikum bei uns antreten dürfen:

  • Verschwiegenheitserklärung
  • Kenntnisnahme der Informationen zum Infektionsschutz
  • Kenntnisnahme der Informationen zu Schwangerschaft und Beruf (bei Studentinnen)
  • Dokument Ihrer Universität, dass Sie in einen entsprechenden Studiengang eingeschrieben sind und für Ihren Abschluss dieses Praktikum benötigen

Außerdem benötigen Sie folgende Nachweise:

  • Beleg über einen hinreichenden Masernimpfschutz (Impfpass oder ärztliche Bescheinigung)

Wir stellen in der Regel nur Studierenden, die zu keinem Zeitpunkt Schülerin oder Schüler unserer Schule waren, einen Praktikumsplatz zur Verfügung.


Praxissemester

Die Durchführung des Praxissemesters liegt in der Verantwortung der Universität (vgl. § 12 Abs. 3 Lehrerausbildungsgesetz – LABG). Wenden Sie sich daher bitte an die entsprechenden Stellen Ihrer Universität.Informationen finden Sie auch über https://www.schulministerium.nrw/praxiselemente auf der Seite des Schulministeriums NRW.