Am 01.12.2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wiedereingeführt. Für unseren Schulalltag bedeutet dies, dass ab morgen, dem 02.12.2021, alle Schüler*innen wieder im Gebäude und während des gesamten Unterrichts eine Maske tragen müssen. Bitte achten Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, deshalb verstärkt darauf, dass Ihre Kinder eine ausreichende Anzahl an medizinischen Mund-Nase-Bedeckungen oder FFP-2-Masken mit sich führen. Lediglich auf dem Außengelände (Schulhof, Parkplatz) gilt die Maskenpflicht nicht. Die Maskenpflicht hat auch Außenwirkungen auf die Quarantänemaßnahmen: Die Anordnung von Quarantäne bezieht sich wieder nur auf die infizierte Person.