Änderung der SchulordnungFolgender Teil der Schulordnung wurde in der Schulkonferenz vom 19.10.2011 verabschiedet:
Außerhalb des Unterrichts ist die Nutzung aller Geräte unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- die Rechte am eigenen Bild und Ton werden nicht verletzt
- jegliche Form gewaltverherrlichender oder pornografischer Darstellung ist ausgeschlossen
Bei Zuwiderhandlungen reagiert die Schule durch:
- Einsammeln des Gerätes, das nur von den Eltern (auch bei volljährigen Schülerinnen und Schülern) wieder abgeholt werden kann und
- durch schuldisziplinarische (§ 53 SchulG NRW) oder strafrechtliche (StGB) Maßnahmen.
In Klausuren und Klassenarbeiten sind alle elektronischen Geräte vorne in der Klasse abzugeben. Allein die Tatsache, dass ein elektronisches Gerät am Körper geführt wird, gilt als Täuschungsversuch und wird lt. APO-SI bzw APO-GOSt geahndet.
Die Verantwortung / Haftung für das Gerät verbleibt immer beim Schüler.
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